Heilpädagogische Früherziehung (HFE)
Heilpädagogische Früherziehung ist eine Frühmassnahme für Kinder ab Geburt bis maximal zwei Jahre nach Schuleintritt. Sie richtet sich an Kinder mit Auffälligkeiten in der Entwicklung. Die Auffälligkeiten können sich in der geistigen, sprachlichen, motorischen, emotionalen, sozialen und/oder Wahrnehmungsentwicklung zeigen.
Mittels Abklärung, präventiver und erzieherischer Unterstützung sowie angemessener Förderung werden die Kinder im familiären Kontext begleitet und unterstützt.
Die Dauer der Heilpädagogischen Früherziehung richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes und den Bedürfnissen der Eltern.
Eine Mutter ist beunruhigt
Seit einiger Zeit ist Frau Keller beunruhigt über die Entwicklung ihres Sohnes Yan. Der dreijährige Yan ist die meiste Zeit damit beschäftigt, eine Schachtel mit Autos auszuleeren und wieder einzuräumen. Andere Spielsachen interessieren ihn kaum. Er spricht erst einzelne Worte und Frau Keller hat häufig das Gefühl, dass er sie nicht versteht, wenn sie ihm etwas erklären will. Die ältere Tochter von Frau Keller hat sich in vielen Bereichen völlig anders entwickelt. Als Frau Keller die Kinderärztin auf die Entwicklung und das Spielverhalten von Yan anspricht, schlägt diese ihr vor, das Kind beim Heilpädagogischen Dienst für eine entwicklungspsychologische Abklärung anzumelden. Auf diesem Weg lernt Frau Keller die Früherzieherin Frau Urban kennen, die nach der Abklärung die Familie Keller regelmässig zu Hause besucht.
Die Früherzieherin, der Früherzieher begleitet Kind und Familie
Die Früherzieherin, der Früherzieher arbeitet mit Kindern im Vorschulalter. In dieser Entwicklungsphase machen Kinder grosse Fortschritte. Sie eignen sich ihre Umwelt aktiv an, sie lernen greifen, gehen, sprechen und sie werden zunehmend selbständig. Werden Schwierigkeiten sichtbar und diagnostiziert, schafft die Heilpädagogische Früherziehung optimale Entwicklungsbedingungen für das Kind und sein Umfeld. Gemeinsam mit den Eltern werden Zielsetzungen für die Förderung und Beratung erarbeitet. Die Eltern werden dadurch in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt und bei ihren Erziehungsaufgaben unterstützt.
Die Früherzieherin, der Früherzieher besucht das Kind zu Hause
Bei den regelmässigen Hausbesuchen steht die ganzheitliche Förderung des Kindes im Vordergrund. Mit gezielt eingesetzten Spielmaterialien, welche häufig vom Arbeitsort der Früherzieherin, des Früherziehers mitgebracht werden, findet eine dem Entwicklungsstand des Kindes angemessene Förderung statt. Dabei werden die Selbstbestimmung des Kindes und sein Lebensumfeld, in dem es tagtäglich lernt, bei der Förderung besonders berücksichtigt.
Wenn es die Situation und die Zielsetzung erfordert, wird mit dem Kind einzeln oder in einer Gruppe in den Räumen des Arbeitsortes der Früherzieherin / des Früherziehers gearbeitet. Dies kann als Vorbereitung für eine Spielgruppe oder für den Eintritt in den Kindergarten wichtig sein.
Zusammenarbeit mit den Eltern und anderen beteiligten Fachpersonen
Regelmässige Gespräche mit den Eltern sind ein fester Bestandteil der Heilpädagogischen Früherziehung. Die Heilpädagogische Früherziehung hilft mit, das Vertrauen der Eltern in ihre eigenen Fähigkeiten zu stärken und Verunsicherungen in der Erziehung entgegenzuwirken. Die Verantwortung für das Kind liegt bei den Eltern. Die Früherzieherin, der Früherzieher informiert auch über entsprechende Fachliteratur, Entlastungsmöglichkeiten, andere Therapieangebote, Finanzierungsmöglichkeiten und Selbsthilfeangebote.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Fachpersonen ist neben der Arbeit mit dem Kind und seiner Familie ein wichtiger Bestandteil in der Heilpädagogischen Früherziehung. Ziel ist es, die verschiedenen therapeutischen Massnahmen möglichst wirkungsvoll einzusetzen.
Anmeldung und Finanzierung
Eine Anmeldung zur Abklärung bei einem Heilpädagogischen Dienst bedingt immer das Einverständnis der Eltern. Sie kann durch die Eltern direkt erfolgen, aber auch durch den Kinderarzt, die Kinderärztin, die Kindergärtnerin, die Mütter- Väterberatung und die Spielgruppenleiterin.
Die Heilpädagogische Früherziehung ist ein von den Kantonen anerkanntes und finanziertes sonderpädagogisches Angebot. Für die Eltern der betroffenen Kinder entstehen für die Abklärung und Förderung keine Kosten.
Adresse:
Geschäftsstelle BVF
Brigitte Eisner-Binkert
Kreuzbuchstr. 29
6006 Luzern
Geschäftsstellenleitung: 0041 41 240 56 71, E-Mail:
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