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Verbandes Heilpädagogischer Dienste Schweiz (VHDS)

Am 23. November 2006 hat die bisher lose und wenig verbindliche Vereinigung von LeiterInnen Heilpädagogischer Dienste den Verband Heilpädagogischer Dienste Schweiz (gemäss Art. 60 ff. ZGB) gegründet. Zurzeit zählt der Verband 26 Mitglieder.

Mit der Verbandsgründung hat sich die ehemalige „LeiterInnentagung" eine Rechtsform gegeben und kann nun als Vernehmlassungs- und Verhandlungspartner auftreten.

Ausschlaggebend für die Gründung war unter anderem die Verarbeitung der seit 3 Jahren von vielen Diensten einheitlich gesammelten statistischen Daten über die HFE, welche bis heute immer noch beim BVF archiviert sind, jedoch brach liegen. Der Verband Heilpädagogischer Dienste erklärt sich in seinen Statuten dafür verantwortlich, dass statistische Daten zur HFE möglichst flächendeckend gesammelt, ausgewertet und in geeigneter Form verbandsintern und -extern kommuniziert werden und so zu Verhandlungszwecken und zur Illustration von HFE verwendet werden können (Art.3, Statuten VHDS). Diese Aufgabe soll in Form eines Mandates an eine geeignete Fachstelle delegiert werden.

Dem Verband ist es aber auch ein zentrales Anliegen, gerade in Zeiten der bildungspolitischen Reformen aktiv zu sein, an Vernehmlassungen teilzunehmen und in Arbeitsgruppen und anderen Vereinigungen mitzuarbeiten. Er vertritt dabei sowohl die Anliegen der Heilpädagogischen Dienste als auch der Kinder und Familien in der HFE aus Sicht und mit den Erfahrungen der StellenleiterInnen.

Eine enge Zusammenarbeit mit dem BVF ist gewährleistet, einerseits dadurch, dass die meisten LeiterInnen Heilpädagogischer Dienste Mitglied beim BVF sind und andererseits der BVF assoziiertes Mitglied (mit Mitspracherecht, jedoch ohne Stimmrecht) beim VHDS ist.
Einzelmitgliedschaften Heilpädagogischer FrüherzieherInnen beim VHDS sind nicht möglich. Die berufspolitischen, berufsständischen und fachlichen Interessen und Anliegen von Einzelpersonen werden weiterhin vom BVF vertreten.

 

Statuten des VHDS

 

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