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Start BVF Interessengruppen

Allgemeine Informationen zu den freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher

Die freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher sind in einer Interessengruppe des Berufsverbandes (IGFF) organisiert. Sie besteht aus Mitgliedern der Vereine IGFF BE und IGFF ZH und den Regionalgruppen Tessin und Fribourg.

 

Statuten der IGFF BE

Freiberuflich tätige FrüherzieherInnen des Kantons Bern

Statuten der IGFF ZH

Freiberuflich tätige FrüherzieherInnen des Kantons Zürich

Freiberuflich tätige FrüherzieherInnen des Kantons Friborug

Freiberuflich tätige FrüherzieherInnen des Kantons Tessin

 

Bedeutung und Aufgaben der freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher

1.  Die Zahl der freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher hat in den letzten 15 Jahren zugenommen.

Die freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher stellen einen wichtigen und bewährten Teil der Versorgung der Kinder mit Anspruch auf HFE sicher.

2. Das Angebot der freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher entspricht demjenigen der entsprechenden Institutionen. Es umfasst Frühdiagnostik, Frühförderung und Frühberatung. Mit dem Kind wird entweder im häuslichen Umfeld oder in den Praxen der Früherzieherinnen und Früherzieher gearbeitet. Qualitätssicherung durch regelmässige Aus- und Weiterbildungen, Super- und Intervision sowie Öffentlichkeitsarbeit sind wichtige Bestandteile der heilpädagogischen Arbeit. Die freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher tragen zur Qualitätsentwicklung bei.

3. Einzelne freiberuflich tätige Früherzieherinnen und Früherzieher decken spezifische Fachbereiche ab, wie z.B. die Betreuung körper-, sehbehinderter oder epilepsiekranker Kinder. Diese hoch spezialisierten Praxen oder Einzelpersonen leisten einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung eines fachlich breiten Angebotes in der Heilpädagogischen Früherziehung.

4. Die hohe arbeitszeitliche Flexibilität freiberuflich tätiger Früherzieherinnen und Früherzieher wird von zuweisenden Stellen sowie Leistungsempfängern als sehr wertvoll erachtet. Da die freiberuflich tätigen Früherzieherinnen und Früherzieher nicht an Stellenpläne und Pensen gebunden sind, können sie in der Regel die Kinder kurzfristig und ohne Warteliste aufnehmen.

5. Im Bereich der interdisziplinären Zusammenarbeit arbeiten freiberuflich tätige Früherzieherinnen und Früherzieher eng vernetzt in lokalen Strukturen, wie z.B. in einzelnen Stadtteilen oder Landregionen. Sie stehen deshalb mit den zuweisenden Stellen und anderen Fachleuten in ständigem Kontakt.

 

Finanzierung Kanton Zürich

Die Finanzierung wird bis zum Eintritt in den Kindergarten, resp. in die Grundstufe, durch das Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (AJB) gewährleistet.  Wichtige Dokumente betreffend Sonderpädagogik Frühbereich sind auf der Homepage www.lotse.zh.ch zu finden. Ab dem Kindergarteneintritt sind die jeweiligen Schulgemeinden zuständig. Die Regelung der Schnittstelle Frühbereich - Schule ist im Papier „Sonderpädagogische Massnahmen / Schnittstelle Frühbereich - Schule im Schuljahr 2009/2010" aufgeführt, welches auf der homepage des Volksschulamtes  unter www.vsa.zh.ch zu finden ist.

 

Finanzierung Kanton Bern

Für die Finanzierung ist das ALBA, Alters- und Behindertenamt der GEF, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zuständig.

Wichtige Dokumente betreffend Sonderpädagogik Frühbereich sind auf der Homepage www. gef.be.ch zu finden.

 

Finanzierung Kanton Freiburg

Die Finanzierung der Früherziehung wird für die Freiberuflichen FrüherzieherInnen  durch das Amt für Sonderpädagogik Direktion für Erziehung Kultur und Sport bis zum Kindergarteneintritt gewährleistet.

 



Organisation und Aufgaben der IGFF

Organisation

1. Die IGFF ist eine Interessengruppe des Berufsverbandes der Früherzieherinnen und Früherzieher BVF. Aktuell besteht sie aus Mitgliedern der Vereine IGFF BE und IGFF ZH und der Regionalgruppe Tessin.

2. Die Vereine und die Regionalgruppe bestimmen eine/n Delegierte/n als Kontaktperson zur BVF-Geschäftsstelle und eine/n Delegierte/n für den Informationsfluss untereinander.

3. Die Vereine und die Regionalgruppe organisieren sich selbst.

 

Aufgaben

1. Zusammenarbeit mit dem BVF

Die Delegierten treffen sich jährlich einmal mit dem BVF zwecks Austausch (Jahresrückblick, Ausblick auf das nächste Jahr, Zusammenarbeit, Anliegen der IGFF an den BVF Vorstand und umgekehrt).

Die Delegierten können bei Bedarf bei der BVF-Geschäftsstellenleiterin vorstellig werden oder von dieser aufgeboten werden.

Die Geschäftsstellenleiterin des BVF erhält die Einladung für die Mitgliederversammlung der Vereine und die Sitzungsprotokolle.

Die Geschäftsstellenleiterin des BVF erhält jährlich eine aktualisierte Adressliste der Vereine und der Regionalgruppe auf  Ende des Kalenderjahres, damit überprüft werden kann, ob alle IG FF Mitglieder auch beim BVF Mitglied sind und damit die Homepage aktualisiert werden kann.

Die IGFF als Interessengruppe des BVF ist verpflichtet, jährlich mit einem Jahresbericht (Rück- und Ausblick) Rechenschaft über ihre Aktivitäten abzugeben. Dieser wird im April-Informationsblatt des BVF für die Mitgliederversammlung des BVF abgedruckt (Redaktionsschluss 15. Februar).

Papiere der IG FF welche unter dem Logo des BVF erscheinen, müssen von der BVF- Geschäftsstellenleiterin  unterschrieben werden. In diesem Falle ist es sinnvoll, diese von Anfang an miteinzubeziehen.

 

2. Austausch zwischen den Vereinen und der Regionalgruppe Tessin

Die Delegierten koordinieren den Informationsfluss untereinander.

Überregionale Themen werden von den Delegierten aufgenommen, koordiniert und weitergeleitet.

 

Organigramm

organigramm

 

 

 

Juli 2008

 


Richtlinien für Interessengruppen des BVF

Unter Interessengruppen verstehen wir einen Zusammenschluss von Mitgliedern des BVF zum Zwecke der längerdauernden Bearbeitung fachspezifischer und/oder berufsständischer Anliegen und Interessen eines bestimmten Bereiches der Heilpädagogischen Früherziehung.

Eine Interessengruppe besteht aus mindestens 3 Mitgliedern des BVF, wovon 2/3 Aktivmitglieder sein müssen.

Eine interessierte Gruppe stellt ihren schriftlichen Antrag für Anerkennung als Interessengruppe des BVF bis spätestens Ende Januar an den Vorstand. Im Antrag werden die zur Bearbeitung gewählten Inhalte der Interessengruppe definiert.

Die Interessengruppe bleibt finanziell und administrativ unabhängig vom BVF.

Bei öffentlichen Stellungnahmen zu gemeinsamen Inhalten findet zwischen dem Vorstand BVF und den einzelnen Interessengruppen eine Absprache statt.

Die Interessengruppe informiert jeweils im ersten BVF-Informations­blatt des Jahres über ihre Tätigkeit.

Die Kompetenzen werden vom Vorstand und der Interessengruppe gemeinsam erarbeitet und anschliessend von der Mitgliederversammlung verabschiedet.

Verabschiedet an der MV vom 16. Mai 2003

 

 

 
 

Schlagzeilen