Aktivmitglied
Als Aktivmitglied kann aufgenommen werden, wer früherzieherisch
tätig ist (in Praxis, Lehre und/oder Forschung) und
a) über einen Abschluss in heilpäd. Früherziehung oder Heilpädagogik verfügt;
b) über eine andere Fachausbildung verfügt. Über die
Aufnahme dieser Fachperson entscheidet die Mitgliederversammlung auf
Antrag des Vorstandes.
Passivmitglied
Personen, die an der Förderung des Verbandes und
an der Verwirklichung seiner Ziele interessiert sind, aber die Bedingungen
der Aktivmitgliedschaft nicht erfüllen, können Passivmitglieder
werden.
Kollektivmitgliedschaft
Für Organisationen, deren Mitglieder oder Angestellte nicht Aktivmitglied des BVF werden können, besteht die Möglichkeit
einer kollektiven Passivmitgliedschaft.