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Die Mitglieder des Berufsverbandes Heilpädagogische Früherziehung der deutschen, rätoromanischen und italienischen Schweiz (BVF) profitieren von einem Rechtshilfefonds. Diese Mittel können eingesetzt werden, wenn deren Verwendungen für den Berufsstand Heilpädagogische Früherziehung von zentraler Bedeutung ist.

Konkret sind die Mittel z.B. für juristische Beratungen, Verhandlungsmandate, Rechtsverfahren einsetzbar. Das Vorgehen und die Berechtigungen sind im Reglement Rechtshilfefond festgehalten.